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Kreative Leistung trotz Künstlersozialabgabe


WELLDESIGN_Sarah Well_KSK_Info_Kuenstler_Publizisten

Da gerade die Zeit der Betriebsprüfungen ist und der Meldetermin bei der Künstlersozialkasse (KSK) mit dem 31. März unmittelbar bevorsteht, ist das Thema in diesen Tagen wieder brandaktuell.

Wer ist abgabepflichtig?

Jedes Unternehmen, das regelmäßig (2-3 Aufträge pro Jahr) kreative und nicht-kreative Leistungen von Künstlern und Publizisten beauftragt oder in den letzten 5 Jahren beauftragt hat, muss an die Künstlersozialkasse 5,2 % (aktueller Wert für 2016) des Netto-Betrags abführen. Die Grundlage ist die Künstlersozialabgaben-Verordnung (www.kuenstlersozialkasse.de). Für die Abführung ist die deutsche Rentenversicherung zuständig. Achtung: Die Abgabe kann auch 5 Jahre rückwirkend erhoben werden, wenn die Meldepflicht versäumt wurde.

Wieso es sich dennoch lohnt kreative Arbeit von Künstlern / Publizisten

in Anspruch zu nehmen:

Die Abgabe kann ein Auftraggeber nur umgehen, wenn er für die gewünschte Leistung eine GmbH oder KG beauftragt. Diese veranschlagt aber in der Regel einen wesentlich höheren Stundensatz als ein selbstständiger Künstler / Publizist.

Im Übrigen sind die Abgaben gar nicht so erheblich wie man im Vorfeld meint. Für 1000 € bezahlte kreative Arbeit, werden beispielsweise nur 52 € für die KSK fällig.

Wer ist eigentlich Künstler / Publizist?

  • Wort: Werbetexter, PR-Fachleute, Lektor, Journalist/Redakteur, Autor, Schriftsteller, Dichter, Bildjournalist.

  • Bildende Kunst: Grafikdesigner, Layouter, Illustrator, Webdesigner (ausgenommen Programmierung), Werbefotograf, Mode-, Produkt-, Industriedesigner, Bildhauer, experimentelle Künstler.

  • Darstellende Kunst: Regisseur, Filmemacher, Kameramann, Bühnen-, Kostüm-, Maskenbildner, Balletttänzer, Eiskunstläufer, Schauspieler, Sprecher, Moderatoren, Dompteur, Entertainer.

  • Musik: Chorleiter, DJ, Alleinunterhalter, Instrumentalsolist, Musiker, Dirigent, Sänger, Musiklehrer, Liedermacher, Songtexter.

Bei der Abgabepflicht spielt es keine Rolle, ob der beauftragte Künstler oder Publizist selbst in der KSK versichert ist oder nicht.

Wenn also der Meldebogen ins Haus flattert – keine Panik. Es ist alles halb so schlimm.

Wer sich weiter informieren möchte: Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie direkt bei der Künstlersozialkasse.

 

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, können Sie mich über das Kontaktformular, per E-Mail oder unter Telefon 02823 9762329 erreichen. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Schauen Sie sich auch im Einzelnen meine Leistungen und Referenzen im Portfolio an.

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